NBS-Schienennutzungsbedingungen Anschlussbahn (AB) Ennshafen/Terminal Enns
Tarifblatt AB-Infrastrukturbenutzungsentgelte 2024 (Ausdruck im Bereich DOWNLOAD)
Die Container Terminal Enns GmbH ist gemäß §7 Eisenbahngesetz (EisbG) Betreiber der Anschlussbahn im Ennshafen. Mit ca. 30 Kilometern nutzbaren Gleisen betreiben wir die zweit größte Anschlussbahn Österreichs. Die Nutzung unserer Anschlußbahn wird gemäß §75a Abs. 2 EisbG., allen Zugangsberechtigten (ZB), diskriminierungsfrei ermöglicht. Die Nutzung der Anschlussbahn erfolgt ausschließlich auf Basis der CTE Nutzungsbedingungen, entsprechend unserer Kapazitäten und gegen Verrechnung eines Infrastrukturbenutzungsentgeltes (IBE).
Voraussetzungen für die Nutzung der Anschlussbahn-Infrastruktur im Ennshafen/Terminal Enns
Die Nutzung der AB ist nur für zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen möglich. Züge und Einzelwagenbedienungen müssen der Verschubskoordination (VK) des Terminals CTE als Betreiber der AB rechtzeitig angezeigt und durch die CTE genehmigt werden. Triebfahrzeugführer müssen eine Örtlichkeitsschulung durchgeführt haben. Nebenanschließer der AB haben zu jederzeit die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen der Nutzung von Eisenbahninfrastrukturen einzuhalten und dafür zu Sorgen, dass ein sicherer und reibungsloser Eisenbahnbetrieb jederzeit sichergestellt werden kann. Zuwiderhandlungen die einen sicheren Eisenbahnverkehr auf der AB nicht mehr sicherstellen, führen automatisch zu einer Sperre der betroffenen AB-Sektoren. Das Überfahren der Anschlussbahn durch PKW/LKW's ist ausschließlich über definierte und gekennzeichnete/gesicherte Eisenbahnkreuzungen möglich und mit der gebotenen Sorgfalt, auf eigene Gefahr durchzuführen.
Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen des Containerterminals CTE im Ennshafen muss ein Terminalslot vereinbart sein und ein Dienstleistungsvertrag für Terminalleistungen mit dem Zugangsberechtigten geschlossen worden sein.
Die bereits angekündigte Erhöhung der Terminalkonditionen für 2024 wird als Download zur Verfügung gestellt. Wir erlauben uns gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass auch für 2025 eine Erhöhung der Tarife vorgesehen ist.
EES Energy Emergency Surcharge
Die EES Gebühr wird per 01.07.2023 auf € 0,75/Kranung/movement reduziert. Erneute Anpassungen der Gebühr behalten wir uns weiterhin vor. Die Verrechnung erfolgt bis auf weiteres auch im Kalenderjahr 2024.
Wenn Sie auf Basis unserer NBS Kombinierte Verkehre über den Terminal Enns steuern wollen, übermitteln Sie uns bitte eine SLOT-Anfrage. Ein Formular steht zum Download zur Verfügung. Eine endgültige SLOT Bestätigung für KV-Verkehre erfolgt nach der Prüfung der Kapazitäten und wenn eine kommerzielle Vereinbarung mit der CTE im Rahmen eines Umschlagsvertrages getroffen wurde.
Unsere Terminalleistungen basieren auf den allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen AÖSP. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für jede kaufmännische Leistung des Unternehmens anzuwenden und im Download auf dieser Website verfügbar.
TIES - Transit Infrastructure Emergency Surcharge
Während der Bauphasen (Streckensanierung) in der Bundesrepublik Deutschland ist mit anhaltenden Mehrkosten im Terminalbetrieb, bedingt durch Auslastungsprobleme der Infrastrukturen unserer Terminals zu rechnen. Die TIES Gebühr soll die uns entstehenden Mehrkosten minimieren.
Für die Nachstehende Dauer der Bauphasen wird pro HUB IN & OUT eine Infrastruktur Surcharge eingeführt.
Nachstehend der Aktuelle Stand der Baustellen auf Basis der Information von DB-InfraGO:
06.02.2026 - 10.07.2026 Regensburg-Nürnberg + Passau-Plattling
11.07.2026 - 20.09.2026 Regensburg-Plattling
20.09.2026 - 11.12.2026 Regensburg-Passau
Quelle: InfraGO - Stand 11.2025
EES Gebühr - Infrastruktur Emergency Surcharge
Die EES Gebühr wurde Mitte 2025 auf € 1,00/Hub angehoben. Diese Gebühr wird bis auf weiteres auch im Jahr 2026 in Rechnung gestellt.